Kommunale Wärmeplanung
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung stellt ein wichtiges strategisches Instrument dar, das Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen aufzeigt und somit eine Orientierung für den Übergang zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bietet.
Jede Kommune erarbeitet im Rahmen ihres Wärmeplans einen maßgeschneiderten Weg, der die lokalen Gegebenheiten optimal berücksichtigt. Dieser Plan ist stets in dynamische Prozesse integriert: Er bildet die strategische Basis, um konkrete Entwicklungsrichtungen zu identifizieren und die Kommune zukunftsfähig in Bezug auf ihre Wärmeversorgung zu gestalten. Gleichzeitig wird er zu einem entscheidenden Werkzeug für eine nachhaltige Entwicklung.
Wer ist an der kommunalen Wärmeplanung beteiligt?
Für die Koordination der Kommunalen Wärmeplanung ist Herr Neumann-Westphal Ansprechpartner. Wichtige Partner bei der Erstellung und Umsetzung sind zudem die Avacon AG als Konzessionspartner und Betreiber lokaler Energieversorgungsstrukturen. Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) beauftragt. Die DSK wird zusammen mit der Gemeinde Giesen und lokalen Akteuren im Gemeindegebiet den Wärmeplan entwickeln.
Weshalb wird die kommunale Wärmeplanung erstellt?
Die kommunale Wärmeplanung setzt europäische Klimaziele auf lokaler Ebene um und wurde mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) in nationales Recht überführt. Sie dient dazu, den aktuellen Wärmebedarf in Giesen zu analysieren, erneuerbare Energiepotenziale zu identifizieren und eine langfristige Strategie für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu entwickeln. So soll der CO₂-Ausstoß gesenkt, fossile Energieträger schrittweise ersetzt und eine bezahlbare sowie sichere Wärmeversorgung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gewährleistet werden. Gleichzeitig schafft die Wärmeplanung eine verlässliche Grundlage für zukünftige Investitionen in nachhaltige Infrastrukturen und stärkt somit die regionale Wirtschaft.
Bis wann wird die Planung abgeschlossen sein und was folgt danach?
Der Wärmeplan für Giesen soll bis zum Frühjahr 2026 vorliegen. Im Vorfeld werden alle planungsrelevanten Ergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern in Öffentlichkeitsveranstaltungen, sowie auf der Website der Gemeinde Giesen zur Verfügung gestellt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess, der gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) alle 5 Jahre aktualisiert werden muss. Dabei erfolgt eine kontinuierliche Beteiligung relevanter Akteure, sowie der Öffentlichkeit.
Welche Schritte umfasst die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung wird in mehreren Schritten durchgeführt, die sich aus den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ergeben.
Gesetzliche Grundlagen und weiterführendes Infomaterial:
EU-Ebene (Europäische Union)
Die EU hat mehrere richtlinienbasierte Regelungen, die die Wärmewende und die Dekarbonisierung des Energiesektors betreffen und die Grundlage für nationale Gesetze und damit auch für die Wärmeplanung in den Mitgliedsstaaten bilden:
- Europäische Klima- und Energiepakete (Green Deal): Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden, was die Dekarbonisierung von Gebäuden, Wärme und Energie umfasst.(https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de)
- Richtlinie über die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen (RED II): Diese Richtlinie legt Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien fest, einschließlich der Integration von erneuerbaren Energien in Heizsysteme.( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018L2001)
- Energieeffizienzrichtlinie (EED): Sie fördert die Verbesserung der Energieeffizienz, einschließlich der Anforderungen für die Wärmeversorgung von Gebäuden und Städten. (https://www.bfee-onli-ne.de/BfEE/DE/Effizienzpolitik/EuropaeischeEnergieeffizienzpolitik/europaeischeenergieeffizienzpolitik.html)
Bundesebene (Deutschland)
Auf der Bundesebene werden die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wärmeplanung und die Energiewende durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt:
- Wärmeplanungsgesetz (WPG): Das Wärmeplanungsgesetz (seit 01.01.2024 in Kraft) regelt die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene. Es verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, die die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen und eine systematische Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zum Ziel hat. Es definiert Anforderungen an die Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung von Wärmeplänen. Kommunen müssen unter anderem den Wärmebedarf und die technischen Möglichkeiten für die Wärmeversorgung im Hinblick auf erneuerbare Energien und Effizienztechnologien analysieren. (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/waermeplanungsgesetz-2213692)
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und Heizungsanlagen. Es enthält Vorgaben zur Erneuerung von Heizsystemen, zur Integration von erneuerbaren Energien in Neubauten und Bestandsgebäuden sowie zur Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen. (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html)
Landesebene (Niedersachsen)
Auch auf Landesebene wurden gesetzliche Regelungen zur Wärmeplanung getroffen, die die bundesgesetzlichen Vorgaben konkretisieren:
- Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG): Mit dem Niedersächsischen Klimagesetz verpflichtet sich das Land zur Klimaneutralität bis spätestens 2045. Bereits seit 2022 ist die kommunale Wärmeplanung dort gesetzlich verankert (§ 20 NKlimaG). Seit der Novelle des Gesetzes zum 1. Januar 2024 sind alle Kommunen in Niedersachsen zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet – unabhängig von ihrer Größe. Das Landesrecht ergänzt das bun-desweite Wärmeplanungsgesetz (WPG) und eröffnet Kommunen ein vereinfachtes Verfahren oder die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit. (https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/entwurf-zur-anderung-des-niedersachsischen-klimagesetzes-in-den-bereichen-warmeplanung-und-klimaanpassung-240566.html)
Welche Effekte hat die kommunale Wärmeplanung auf die Bürgerinnen und Bürger?
Die kommunale Wärmeplanung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Giesen. Am Ende des Prozesses wird den Bürgern jedoch eine Orientierung zur zukünftigen Wärmeversorgung in Giesen geboten.
Die Wärmeplanung selbst führt zu keiner gesetzlichen Verpflichtung, eine bestimmte Heizlösung wie den Anschluss an Wärmenetze zu wählen. Gebäudeeigentümer/-innen bleiben weiterhin frei in der Entscheidung, welche Heiztechnik sie nutzen möchten. Allerdings müssen sie bei einem Heizungstausch gemäß dem Gebäudeenergiegesetz sicherstellen, dass ihre neue Heizungsanlage zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basiert. Eine Möglichkeit, diese Vorgabe zu erfüllen, könnte der Anschluss an ein (Fern- oder Nah-) Wärmenetz sein. Dieser Anschluss stellt eine von mehreren Optionen dar, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.
Der kommunale Wärmeplan identifiziert potenzielle Gebiete für den Ausbau von Wärmenetzen. Ob und in welchem Umfang ein Netzaufbau oder -ausbau tatsächlich erfolgt, hängt von der Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen ab. Eine detaillierte Machbarkeitsstudie könnte erforderlich sein, um die Umsetzung konkret zu prüfen.
Unter welchen Umständen darf ich im Bestand noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?
Im Bestand dürfen neue Gas- und Ölheizungen zwischen 2024 und 2026 (bei größeren Städten bis 2026, bei kleineren bis 2028) noch eingebaut werden, jedoch nur nach einer verpflichtenden Bera-tung zu den wirtschaftlichen Risiken fossiler Brennstoffe durch den Heizungsbauer. Ab 2026 (in größeren Städten) oder 2028 (in kleineren) müssen mindestens 65 % der Heizenergie (nach dem 1.1.2024 neu errichteten Gasheizungen) aus erneuerbaren Quellen stammen. Ab 2029 sind zudem steigende Anteile von Biogas oder grünem Wasserstoff erforderlich.
Weiterführende Informationen:
Was sind die Effekte für Mieterinnen und Mieter?
Mieterinnen und Mieter sollen vor hohen Kosten geschützt werden. Daher dürfen Vermieter künftig, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren oder eine bestehende Heizungsanlage modernisieren, bis zu zehn Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen. Diese Umlage ist jedoch begrenzt: Die monatliche Kaltmiete darf höchstens um 50 Cent pro Quadratmeter steigen. Wichtig zu beachten ist, dass bei einer durch den Bund geförderten Modernisierungsmaßnahme die Fördermittel von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden müssen, bevor die Kosten auf die Mieter umgelegt werden.
Weiterführende Informationen:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html
Gibt es Förderungen und Maßnahmen, um meinen Energieverbrauch zu reduzieren?
Eine Senkung des Energieverbrauchs führt zu niedrigeren Energiekosten und steigert langfristig den Wert einer Immobilie, wenn der Verbrauch durch energetische Sanierungsmaßnahmen dauerhaft reduziert wird.
Mögliche Maßnahmen:
Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und Steigerung der Energieeffizienz gehören unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Türen, die Installation neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizsysteme (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) sowie der Einsatz verbesserter Anlagentechniken (z. B. raumlufttechnische Anlagen).
Fördermöglichkeiten:
Förderungen können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Förderhöchstgrenze wird erhöht, wenn die Sanierungsmaßnahmen Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle.
Weiterführende Informationen:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Sanierung meines Wohngebäudes?
Neben den Maßnahmen für die Sanierung der Gebäudehülle bieten die BAFA und KfW verschiedene Fördermöglichkeiten für die Optimierung und Tausch der Heizungsanlagen, welche auch steuerrechtlich in Betracht gezogen werden können.
Wie kann ich kontrollieren, ob eine Förderung noch aktiv ist?
Förderprogramme ändern sich regelmäßig und sind oft schwer zu überblicken. Hierfür bietet die DSK GmbH eine Hilfestellung an, passende Fördermöglichkeiten für ihre Vorhaben zu finden. Durch ge-zielte Fragen werden individuelle Optionen schnell und übersichtlich aufgezeigt.
Weiterführende Informationen:
Wie kann ich Fördermittel wahrnehmen?
Zunächst sollte ein Energieberater eingebunden werden, um die geplante Maßnahme zu bewerten und die besten Optionen für Ihr Eigentum abzuwägen. Anschließend sollten Sie Angebote bei lokalen Handwerksunternehmen eingeholt werden, bevor der eigentliche Förderantrag gestellt wird. Nach der Antragstellung muss der Zuwendungsbescheid abgewartet werden, um sicher zu stellen, dass Ihr Vorhaben gefördert wird. Erst danach darf mit der Maßnahme begonnen werden. Abschließend erfolgt die Prüfung der Umsetzung, bevor die Fördermittel ausgezahlt werden.
Gibt es eine Förderung für eine Energieberatung?
Ja, es gibt eine Förderung für Energieberatungen in Wohngebäuden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern.
Förderhöhe:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro.
- Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro.
- Zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung.
Weiterführende Informationen:
Direkt zur Antragsstellung für eine geförderte Energieberatung: