Reform der Grundsteuer
Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung.
Nach Abgabe der Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt und der Neufestlegung des Hebesatzes durch die Gemeinde Giesen erhalten die Steuerpflichtigen voraussichtlich im Februar einen Grundsteuerbescheid für 2025. Es wird eine sogenannte Aufkommensneutralität angestrebt. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern und für andere erhöhen wird. Für die Gemeinde Giesen beläuft sich der aufkommensneutrale Hebesatz auf 416 v.H.
Der Rat hat am 9. Dezember 2024 die Erhöhung des Hebesatzes auf gerundete 420 v.H. zu vorher 380 v.H. beschlossen, da davon ausgegangen wird, dass sich die vom Finanzamt bisher festgesetzten Beträge noch verringern.
Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden unter anderem kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnte diese Daseinsvorsorge nicht erbracht werden.
Zu Fragen oder Änderungen bezüglich Ihres neu festgesetzten Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr Finanzamt. Hierzu steht Ihnen hier ein Vordruck zur Verfügung.