Inhalt
Reduzieren

Frau Pagel weist darauf hin, dass die Kirchen noch mit aufgenommen werden sollen. Diese sollen auch als gemeindlicher Veranstalter zählen. Diese Änderung soll im Beschluss aufgenommen werden.

 

Herr Becker weist darauf hin, dass die Feuerwehr subsidiär zur Polizei bei der Sicherung von Umzügen ist.

 

Herr Möller lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Reduzieren
Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Giesen beschließt, dass zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen, abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung, die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrgenommen werden, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz § 2 Abs. 1 NBrandSchG nicht gefährdet wird.

 

Gemeindliche Veranstaltungen sind nicht nur gemeindeeigene Veranstaltungen, sondern auch solche, die von ortsansässigen Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen, Verbänden und Kirchen veranstaltet und durchgeführt werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig