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Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Als öffentlicher Auftraggeber ist die Gemeinde Giesen verpflichtet, Auftragsvergaben zu veröffentlichen. Hierzu zählen Aufträge, die nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder einer freihändigen Vergabe ein Auftragsvolumen von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer (beschränkte Ausschreibung) oder von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer (freihändige Vergabe) überschreiten.
Rechtsgrundlage für diese Ex-Post-Transparenz ist einerseits der gemeinsame Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Niedersächsischen Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 04.02.2009 (sog. „Wertgrenzenerlass“, Az.: 24-32573/0020 – Voris 72080) und andererseits die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).

Die Gemeinde Giesen gibt die nachstehend aufgeführten Auftragsvergaben bekannt:

Zurzeit liegt in der Gemeinde Giesen keine Vergabe vor.

Leistungen nach VOB/A

Leistungen nach VOL/A